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AGVE_2001_73

Aargau · 2001-06-18 · Deutsch AG

Anfechtungsgrundsatz; Rügeprinzip; Rechtsanwendung von Amtes wegen. - Grundsatz der umfassenden Prüfung von Amtes wegen bei Submissionsbeschwerden (Erw. 3/b/bb). - Das Verwaltungsgericht darf nicht über die gestellten Begehren hinausgehen; das Rügeprinzip hat zur Folge, dass selbst beim Vorliegen schwerer Verfahrensmängel nur der Zuschlag, nicht aber das Submissionsverfahren als solches ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, wenn dies nicht verlangt ist; aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen die allfällige Aufhebung eines angefochtenen Zuschlags zu erfolgen hat, ist eine Frage der Rechtsanwendung von Amtes wegen (Erw. 3/b/cc).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.06.2001 AGVE_2001_73

Anfechtungsgrundsatz; Rügeprinzip; Rechtsanwendung von Amtes wegen.

- Grundsatz der umfassenden Prüfung von Amtes wegen bei Submissionsbeschwerden (Erw. 3/b/bb).

- Das Verwaltungsgericht darf nicht über die gestellten Begehren hinausgehen; das Rügeprinzip hat zur Folge, dass selbst beim Vorliegen schwerer Verfahrensmängel nur der Zuschlag, nicht aber das Submissionsverfahren als solches ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, wenn dies nicht verlangt ist; aufgrund welcher rechtlicher Grundlagen die allfällige Aufhebung eines angefochtenen Zuschlags zu erfolgen hat, ist eine Frage der Rechtsanwendung von Amtes wegen (Erw. 3/b/cc).

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