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AGVE_2001_59

Aargau · 1999-08-31 · Deutsch AG

Negativer Kompetenzkonflikt; Zuständigkeit für Beschwerden betreffend Parkplatzersatzabgaben und die Gesuche um vorzeitigen Baubeginn. - Der Entscheid über die Parkplatzersatzabgabe ist keine andere Abgabeverfügung im Sinne von § 35 Abs. 2 Satz 1 BauG (Erw. 3 a und b) - Für die Beurteilung der Parkplatzersatzabgaben im Beschwerdeverfahren ist auch nach der Revision des BauG vom 31. August 1999 der Regierungsrat bzw. das Baudepartement zuständig (Erw. 4) - Das Baudepartement bzw. der Regierungsrat entscheiden über Gesuche um vorzeitigen Baubeginn (§ 65 Abs. 2 BauG) auch in den Fällen, in welchen gegen Entscheide über Grundeigentümerbeiträge oder –gebühren Beschwerde bei der Schätzungskommission erhoben wird. Der Schätzungskommission steht das Recht zum Entzug der aufschiebenden Wirkung zu (Erw. 6 und 7).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 15.03.2001 AGVE_2001_59

Negativer Kompetenzkonflikt; Zuständigkeit für Beschwerden betreffend Parkplatzersatzabgaben und die Gesuche um vorzeitigen Baubeginn.

- Der Entscheid über die Parkplatzersatzabgabe ist keine andere Abgabeverfügung im Sinne von § 35 Abs. 2 Satz 1 BauG (Erw. 3 a und b)

- Für die Beurteilung der Parkplatzersatzabgaben im Beschwerdeverfahren ist auch nach der Revision des BauG vom 31. August 1999 der Regierungsrat bzw. das Baudepartement zuständig (Erw. 4)

- Das Baudepartement bzw. der Regierungsrat entscheiden über Gesuche um vorzeitigen Baubeginn (§ 65 Abs. 2 BauG) auch in den Fällen, in welchen gegen Entscheide über Grundeigentümerbeiträge oder –gebühren Beschwerde bei der Schätzungskommission erhoben wird. Der Schätzungskommission steht das Recht zum Entzug der aufschiebenden Wirkung zu (Erw. 6 und 7).

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