Anstaltseinweisung; Auslegung des Begriffs der schweren Verwahrlosung; Einweisung eines Jugendlichen in eine Arbeitserziehungsanstalt. - Stark einschränkende Auslegung des Begriffs der schweren Verwahrlosung (Erw. 2/a und b). - Berücksichtigung des jugendlichen Alters (Erw. 2/c). - Voraussetzungen für die Mitberücksichtigung der seelischen, sittlichen oder affektiven Verwahrlosung (Erw. 3/b/aa-cc). - Verhältnis zu anderen Einweisungstatbeständen (Erw. 3/c). - Bei einer drohenden Verwahrlosung muss nicht bis zum Eintritt eines nicht mehr verbesserbaren Zustandes gewartet werden (Erw. 3/d). - Arbeitserziehungsanstalt als geeignete Anstalt (Erw. 5).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.05.2001 AGVE_2001_54
Anstaltseinweisung; Auslegung des Begriffs der schweren Verwahrlosung; Einweisung eines Jugendlichen in eine Arbeitserziehungsanstalt.
- Stark einschränkende Auslegung des Begriffs der schweren Verwahrlosung (Erw. 2/a und b).
- Berücksichtigung des jugendlichen Alters (Erw. 2/c).
- Voraussetzungen für die Mitberücksichtigung der seelischen, sittlichen oder affektiven Verwahrlosung (Erw. 3/b/aa-cc).
- Verhältnis zu anderen Einweisungstatbeständen (Erw. 3/c).
- Bei einer drohenden Verwahrlosung muss nicht bis zum Eintritt eines nicht mehr verbesserbaren Zustandes gewartet werden (Erw. 3/d).
- Arbeitserziehungsanstalt als geeignete Anstalt (Erw. 5).
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