Geschäfts-/Privatvermögen. - Ausdrückliche Zuweisung zum Geschäfts- oder zum Privatvermögen durch den Steuerpflichtigen ist, sofern mit den objektiven Gegebenheiten vereinbar, verbindlich (Erw. 3). - Keine rückwirkende Überführung ins Geschäftsvermögen (Erw. 3/b/ee).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 07.02.2001 AGVE_2001_47
Geschäfts-/Privatvermögen.
- Ausdrückliche Zuweisung zum Geschäfts- oder zum Privatvermögen durch den Steuerpflichtigen ist, sofern mit den objektiven Gegebenheiten vereinbar, verbindlich (Erw. 3).
- Keine rückwirkende Überführung ins Geschäftsvermögen (Erw. 3/b/ee).
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