Steuerfreie Übertragung der stillen Reserven bei Umwandlung (§ 20 StG). - Folge bei Nichteinhaltung der Bedingungen gemäss § 20 Abs. 2 StG: Besteuerung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Umwandlung. - Teilliquidation eines selbstständigen Betriebsteils ist steuerlich gleich zu behandeln wie eine Liquidation. - Korrektur der zeitlichen Zuordnung einer Jahressteuer im Rechtsmittelverfahren.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.05.2001 AGVE_2001_45
Steuerfreie Übertragung der stillen Reserven bei Umwandlung (§ 20 StG).
- Folge bei Nichteinhaltung der Bedingungen gemäss § 20 Abs. 2 StG: Besteuerung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Umwandlung.
- Teilliquidation eines selbstständigen Betriebsteils ist steuerlich gleich zu behandeln wie eine Liquidation.
- Korrektur der zeitlichen Zuordnung einer Jahressteuer im Rechtsmittelverfahren.
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