Anspruch auf Schulgeld für den Besuch einer Privatschule. - Beim Besuch einer Privatschule besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme der Schulkosten durch das Gemeinwesen (Erw. 2) - Die Dispensierung eines Schülers im neunten Schuljahr vom Unterricht, eine Ungewissheit von zweieinhalb Wochen über seine schulische Zukunft und ein Schulunterbruch von fünf Wochen können keine Ausnahme für die Übernahme des Schulgeldes durch das Gemeinwesen begründen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 23.11.2001 AGVE_2001_39
Anspruch auf Schulgeld für den Besuch einer Privatschule.
- Beim Besuch einer Privatschule besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Übernahme der Schulkosten durch das Gemeinwesen (Erw. 2)
- Die Dispensierung eines Schülers im neunten Schuljahr vom Unterricht, eine Ungewissheit von zweieinhalb Wochen über seine schulische Zukunft und ein Schulunterbruch von fünf Wochen können keine Ausnahme für die Übernahme des Schulgeldes durch das Gemeinwesen begründen.
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