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AGVE_2001_38

Aargau · 2001-02-26 · Deutsch AG

Lebensmittelpolizei. - Durch das Überkleben des (abgelaufenen) Mindesthaltbarkeitsdatums mit einem neuen Preisschild (Reduzierter Preis) in einem Lebensmittelgeschäft wird eine Täuschung des Konsumenten im Sinne von Art. 18 Abs. 2 und 3 LMG bewirkt (Erw. 3/b). - Die Anordnung, Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen und auf einer separaten Auslage anzubieten, ist verhältnismässig (Erw. 3/c).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 26.02.2001 AGVE_2001_38

Lebensmittelpolizei.

- Durch das Überkleben des (abgelaufenen) Mindesthaltbarkeitsdatums mit einem neuen Preisschild (Reduzierter Preis) in einem Lebensmittelgeschäft wird eine Täuschung des Konsumenten im Sinne von Art. 18 Abs. 2 und 3 LMG bewirkt (Erw. 3/b).

- Die Anordnung, Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen und auf einer separaten Auslage anzubieten, ist verhältnismässig (Erw. 3/c).

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