Voraussichtlich längerfristige Existenzfähigkeit eines Landwirtschaftsbetriebes als Voraussetzung für die Bewilligung der Aussiedlung in die Landwirtschaftszone. - Längerfristig meint grundsätzlich einen Zeitraum von mindestens einer Generation, d.h. ca. 15-25 Jahre (Erw. 2 c/aa). - Betriebsstrukturdaten wie landwirtschaftliche Nutzfläche und Milchkontingent lassen eine erste Grobbeurteilung zu, ob vertieftere Abklärungen nötig sind (Erw. 2 c/aa). - In Zweifelsfällen ist mit einem Betriebsvoranschlag zu belegen, dass mit dem erzielbaren Einkommen die laufenden Ausgaben für Betrieb und Familie gedeckt, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen erfüllt, die künftig notwendigen Investitionen getätigt und die Zahlungsfähigkeit erhalten werden können (Erw. 2 c/aa). - Bei aussiedlungswilligen Betrieben sollte das landwirtschaftliche Einkommen den überwiegenden Teil des Soll-Einkommens ausmachen (Erw. 2 c/aa).
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Aargau Obergericht sonstige Kammern 12.09.2001 AGVE_2001_127
Voraussichtlich längerfristige Existenzfähigkeit eines Landwirtschaftsbetriebes als Voraussetzung für die Bewilligung der Aussiedlung in die Landwirtschaftszone.
- Längerfristig meint grundsätzlich einen Zeitraum von mindestens einer Generation, d.h. ca. 15-25 Jahre (Erw. 2 c/aa).
- Betriebsstrukturdaten wie landwirtschaftliche Nutzfläche und Milchkontingent lassen eine erste Grobbeurteilung zu, ob vertieftere Abklärungen nötig sind (Erw. 2 c/aa).
- In Zweifelsfällen ist mit einem Betriebsvoranschlag zu belegen, dass mit dem erzielbaren Einkommen die laufenden Ausgaben für Betrieb und Familie gedeckt, die Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen erfüllt, die künftig notwendigen Investitionen getätigt und die Zahlungsfähigkeit erhalten werden können (Erw. 2 c/aa).
- Bei aussiedlungswilligen Betrieben sollte das landwirtschaftliche Einkommen den überwiegenden Teil des Soll-Einkommens ausmachen (Erw. 2 c/aa).
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