Bausperre. Bei Nutzungsänderungsgesuchen, die keine oder kaum bauliche Veränderungen mit sich bringen, ist für das Verfügen von Bausperren Zurückhaltung angebracht.
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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 27.03.2001 AGVE_2001_124 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 27.03.2001 AGVE_2001_124 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 27.03.2001 AGVE_2001_124
Bausperre. Bei Nutzungsänderungsgesuchen, die keine oder kaum bauliche Veränderungen mit sich bringen, ist für das Verfügen von Bausperren Zurückhaltung angebracht.
Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung