opencaselaw.ch

AGVE_2000_87

Aargau · 2000-03-02 · Deutsch AG

Beschwerdefrist (§ 40 Abs. 1 VRPG). Fristwiederherstellung (§ 98 ZPO). - Zustellungsfiktion in Fällen, wo der Empfänger einer Postsendung nicht angetroffen wird; für die Frage der Fristeinhaltung ist unerheblich, ob der Postbeamte auf dem gelben Formular eine längere als die siebentägige Abholungsfrist eingesetzt hat (Erw. 1/a). - Nichteinhaltung der Frist zur Stellung eines Wiederherstellungsgesuchs (Erw. 1/b/bb). - Zumindest der rechtskundige Vertreter kann keinen Wiederherstellungsgrund geltend machen, wenn er als Empfänger der Postsendung die Beschwerdefrist verpasst hat, weil er sich auf die Angabe des Postbeamten auf dem gelben Formular verlassen hat (Erw. 1/b/cc). - Die Feststellung, ob die Partei oder ihr Vertreter ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten (§ 98 Abs. 1 ZPO), ist eine Rechts- und keine Ermessensfrage (Erw. 1/b/dd). - Korrektur von Amtes wegen, wenn die Vorinstanz das Vorliegen einer Sachurteilsvoraussetzung nicht richtig beurteilt hat (Erw. 1/c).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.03.2000 AGVE_2000_87

Beschwerdefrist (§ 40 Abs. 1 VRPG). Fristwiederherstellung (§ 98 ZPO).

- Zustellungsfiktion in Fällen, wo der Empfänger einer Postsendung nicht angetroffen wird; für die Frage der Fristeinhaltung ist unerheblich, ob der Postbeamte auf dem gelben Formular eine längere als die siebentägige Abholungsfrist eingesetzt hat (Erw. 1/a).

- Nichteinhaltung der Frist zur Stellung eines Wiederherstellungsgesuchs (Erw. 1/b/bb).

- Zumindest der rechtskundige Vertreter kann keinen Wiederherstellungsgrund geltend machen, wenn er als Empfänger der Postsendung die Beschwerdefrist verpasst hat, weil er sich auf die Angabe des Postbeamten auf dem gelben Formular verlassen hat (Erw. 1/b/cc).

- Die Feststellung, ob die Partei oder ihr Vertreter ohne Verschulden verhindert war, eine Frist einzuhalten (§ 98 Abs. 1 ZPO), ist eine Rechts- und keine Ermessensfrage (Erw. 1/b/dd).

- Korrektur von Amtes wegen, wenn die Vorinstanz das Vorliegen einer Sachurteilsvoraussetzung nicht richtig beurteilt hat (Erw. 1/c).

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer