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AGVE_2000_79

Aargau · 2000-10-18 · Deutsch AG

Rechtsmittel, Formerfordernis der Schriftlichkeit. - Ein mittels Fax eingereichtes Rechtsmittel ist ungültig, da die Originalunterschrift fehlt. Eine Nachfrist zur Verbesserung ist nicht anzusetzen (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 1-3). - Dies gilt auch für die Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Erw. 3/c).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.10.2000 AGVE_2000_79

Rechtsmittel, Formerfordernis der Schriftlichkeit.

- Ein mittels Fax eingereichtes Rechtsmittel ist ungültig, da die Originalunterschrift fehlt. Eine Nachfrist zur Verbesserung ist nicht anzusetzen (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 1-3).

- Dies gilt auch für die Einsprache gegen die Steuerveranlagung (Erw. 3/c).

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