Ausschluss eines Anbieters gemäss § 28 SubmD. - Voraussetzungen für einen Durchgriff verneint, da rechtsmissbräuchliche Verwendung der betroffenen AG nicht nachgewiesen (Erw. 2/d). - Bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist davon auszugehen, dass sowohl gegen § 3 Abs. 1 lit. a SubmD verstossen wird als auch der Ausschluss- bzw. Widerrufsgrund von § 28 Abs. 1 lit. c SubmD erfüllt ist (Erw. 3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 14.07.2000 AGVE_2000_72
Ausschluss eines Anbieters gemäss § 28 SubmD.
- Voraussetzungen für einen Durchgriff verneint, da rechtsmissbräuchliche Verwendung der betroffenen AG nicht nachgewiesen (Erw. 2/d).
- Bei der Beschäftigung von Schwarzarbeitern ist davon auszugehen, dass sowohl gegen § 3 Abs. 1 lit. a SubmD verstossen wird als auch der Ausschluss- bzw. Widerrufsgrund von § 28 Abs. 1 lit. c SubmD erfüllt ist (Erw. 3).
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