Referenzauskünfte. - Mündlich eingeholte Auskünfte zuhanden der Vergabestelle bezüglich der zuschlagsrelevanten Punkte müssen vollständig, sachlich richtig und unmissverständlich festgehalten bzw. wiedergegeben werden, was eine entsprechend sorgfältig abgefasste schriftliche Aktennotiz erfordert. - Formelle Mindestanforderungen.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.03.2000 AGVE_2000_68
Referenzauskünfte.
- Mündlich eingeholte Auskünfte zuhanden der Vergabestelle bezüglich der zuschlagsrelevanten Punkte müssen vollständig, sachlich richtig und unmissverständlich festgehalten bzw. wiedergegeben werden, was eine entsprechend sorgfältig abgefasste schriftliche Aktennotiz erfordert.
- Formelle Mindestanforderungen.
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