Einordnung des Studienauftrags ins Gefüge der submissionsrechtlichen Verfahren. - Auch beim Studienauftrag müssen die Zuschlagskriterien, anhand derer die Studien beurteilt werden, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung im Voraus bekannt gegeben werden (Erw. 3/c/cc). - Uneingeschränkte Geltung der für das Vergabewesen fundamentalen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden (Erw. 3/c/cc).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 18.01.2000 AGVE_2000_66
Einordnung des Studienauftrags ins Gefüge der submissionsrechtlichen Verfahren.
- Auch beim Studienauftrag müssen die Zuschlagskriterien, anhand derer die Studien beurteilt werden, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung im Voraus bekannt gegeben werden (Erw. 3/c/cc).
- Uneingeschränkte Geltung der für das Vergabewesen fundamentalen Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung bzw. Nichtdiskriminierung der Teilnehmenden (Erw. 3/c/cc).
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