Öffentliches Baurecht und privates Nachbarrecht. - Die Baubewilligung verleiht als Polizeierlaubnis dem Bauherrn einen Rechtsanspruch auf Erteilung, wenn die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Erw. 2/b). - Die Abweisung des Baugesuchs wegen der ungünstigen Präjudizierung allfälliger künftiger Bauabsichten des Grundstücksnachbarn verstösst mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage im konkreten Fall gegen das Grundrecht der Eigentumsgarantie (Erw. 2/c).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.05.2000 AGVE_2000_62
Öffentliches Baurecht und privates Nachbarrecht.
- Die Baubewilligung verleiht als Polizeierlaubnis dem Bauherrn einen Rechtsanspruch auf Erteilung, wenn die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind (Erw. 2/b).
- Die Abweisung des Baugesuchs wegen der ungünstigen Präjudizierung allfälliger künftiger Bauabsichten des Grundstücksnachbarn verstösst mangels einer ausreichenden Rechtsgrundlage im konkreten Fall gegen das Grundrecht der Eigentumsgarantie (Erw. 2/c).
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer