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AGVE_2000_61

Aargau · 2000-05-02 · Deutsch AG

Erschliessung durch die Gemeinden (§ 33 Abs. 2 BauG). - Verpflichtung der Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm festzulegen (Erw. 2/a). - Funktion und Bedeutung des Erschliessungsprogramms als Führungsinstrument im Bau- und Erschliessungsbereich; dessen Fehlen kann ein erschliessungswilliges Gemeinwesen nicht an der Realisierung der Erschliessung hindern (Erw. 2/b).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.05.2000 AGVE_2000_61

Erschliessung durch die Gemeinden (§ 33 Abs. 2 BauG).

- Verpflichtung der Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm festzulegen (Erw. 2/a).

- Funktion und Bedeutung des Erschliessungsprogramms als Führungsinstrument im Bau- und Erschliessungsbereich; dessen Fehlen kann ein erschliessungswilliges Gemeinwesen nicht an der Realisierung der Erschliessung hindern (Erw. 2/b).

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