Erschliessung durch die Gemeinden (§ 33 Abs. 2 BauG). - Verpflichtung der Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm festzulegen (Erw. 2/a). - Funktion und Bedeutung des Erschliessungsprogramms als Führungsinstrument im Bau- und Erschliessungsbereich; dessen Fehlen kann ein erschliessungswilliges Gemeinwesen nicht an der Realisierung der Erschliessung hindern (Erw. 2/b).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.05.2000 AGVE_2000_61
Erschliessung durch die Gemeinden (§ 33 Abs. 2 BauG).
- Verpflichtung der Gemeinden, ein Erschliessungsprogramm festzulegen (Erw. 2/a).
- Funktion und Bedeutung des Erschliessungsprogramms als Führungsinstrument im Bau- und Erschliessungsbereich; dessen Fehlen kann ein erschliessungswilliges Gemeinwesen nicht an der Realisierung der Erschliessung hindern (Erw. 2/b).
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