Entzug einer Gewässernutzungsbewilligung nach GNG für eine Fischerhütte in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung aufgrund eines Widerrufsvorbehalts. - Anwendbarkeit des GNG auf Bauten im ufernahen Bereich, wenn sie sich auf der öffentlichen Gewässerparzelle befinden (Erw. 2). - Die auf unbestimmte Zeit vorgesehene feste Verbindung einer Baute mit dem öffentlichen Grund deutet dogmatisch auf eine Sondernutzung hin; dessen ungeachtet wollte der aargauische Gesetzgeber solche Tatbestände lediglich unter dem Vorbehalt des Widerrufs erlauben (§ 6 Ziff. 1 und § 28 GNG; Erw. 3/b). - Ausschluss der Ersitzung dinglicher Rechte an einem öffentlichen Gewässer (§ 115 Abs. 1 BauG); Berufung auf ein ehehaftes Recht? (Erw. 3/c). - Rechtsnatur und Aktualisierung des Widerrufsvorbehalts (Erw. 4/b). - Begriff und Bedeutung der Auengebiete; Rechtsgrundlagen, Schutzziele und zulässige Nutzung (Erw. 4/c/aa). - Öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Erw. 4/c/bb). - Privates Interesse an der Beibehaltung der Baute (Erw. 4/c/cc). - Interessenabwägung (Erw. 4/c/dd). - Verhältnismässigkeit des Widerrufs (Erw. 4/d).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.12.1999 AGVE_2000_60
Entzug einer Gewässernutzungsbewilligung nach GNG für eine Fischerhütte in einem Auengebiet von nationaler Bedeutung aufgrund eines Widerrufsvorbehalts.
- Anwendbarkeit des GNG auf Bauten im ufernahen Bereich, wenn sie sich auf der öffentlichen Gewässerparzelle befinden (Erw. 2).
- Die auf unbestimmte Zeit vorgesehene feste Verbindung einer Baute mit dem öffentlichen Grund deutet dogmatisch auf eine Sondernutzung hin; dessen ungeachtet wollte der aargauische Gesetzgeber solche Tatbestände lediglich unter dem Vorbehalt des Widerrufs erlauben (§ 6 Ziff. 1 und § 28 GNG; Erw. 3/b).
- Ausschluss der Ersitzung dinglicher Rechte an einem öffentlichen Gewässer (§ 115 Abs. 1 BauG); Berufung auf ein ehehaftes Recht? (Erw. 3/c).
- Rechtsnatur und Aktualisierung des Widerrufsvorbehalts (Erw. 4/b).
- Begriff und Bedeutung der Auengebiete; Rechtsgrundlagen, Schutzziele und zulässige Nutzung (Erw. 4/c/aa).
- Öffentliches Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands (Erw. 4/c/bb).
- Privates Interesse an der Beibehaltung der Baute (Erw. 4/c/cc).
- Interessenabwägung (Erw. 4/c/dd).
- Verhältnismässigkeit des Widerrufs (Erw. 4/d).
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