Anstaltseinweisung; Belastung der Umgebung in einem Pflegeheim; blosse Belästigung nicht ausreichend. - Anforderungen an das Mass der Belastung der Umgebung sind sehr hoch, um einen Einweisungsgrund gemäss Art. 397a Abs. 2 ZGB darzustellen; blosse Belästigung der Umgebung reicht nicht. - Anforderungen an Intensität der Belastung: richten sich nach den konkreten Verhältnissen.
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 04.04.2000 AGVE_2000_46
Anstaltseinweisung; Belastung der Umgebung in einem Pflegeheim; blosse Belästigung nicht ausreichend.
- Anforderungen an das Mass der Belastung der Umgebung sind sehr hoch, um einen Einweisungsgrund gemäss Art. 397a Abs. 2 ZGB darzustellen; blosse Belästigung der Umgebung reicht nicht.
- Anforderungen an Intensität der Belastung: richten sich nach den konkreten Verhältnissen.
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