Waffentragbewilligung. - Im Rahmen des für die Erteilung der Waffentragbewilligung unter anderem zu erbringenden Bedürfnisnachweises ist glaubhaft zu machen, dass nur mit einer in der Öffentlichkeit auf dem Körper getragenen, funktionsbereiten Faustfeuerwaffe einer tatsächlich bestehenden, konkreten persönlichen Gefährdung begegnet werden kann (Erw. 2 a und b).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 22.03.2000 AGVE_2000_143
Waffentragbewilligung.
- Im Rahmen des für die Erteilung der Waffentragbewilligung unter anderem zu erbringenden Bedürfnisnachweises ist glaubhaft zu machen, dass nur mit einer in der Öffentlichkeit auf dem Körper getragenen, funktionsbereiten Faustfeuerwaffe einer tatsächlich bestehenden, konkreten persönlichen Gefährdung begegnet werden kann (Erw. 2 a und b).
Aargau Obergericht sonstige Kammern Argovie sonstige Kammern Argovia sonstige Kammern Regierungsrat Regierungsrat