Religiöse Neutralität des Unterrichts an staatlichen Schulen. - Inhalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 b). - Das Einüben eines Krippenspiels in der Vorweihnachtszeit und während des allgemeinen Schulunterrichts ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar (Erw. 3 c aa). - Zulässigkeit des Singens von Liedern mit religiösem Inhalt im allgemeinen Schulunterricht? (Erw. 3 c bb). - Lehrpersonen, welche die Kinder dazu anhalten, im allgemeinen Schulunterricht täglich ein Gebet zu sprechen, verstossen gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 c cc).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 06.09.2000 AGVE_2000_137
Religiöse Neutralität des Unterrichts an staatlichen Schulen.
- Inhalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 b).
- Das Einüben eines Krippenspiels in der Vorweihnachtszeit und während des allgemeinen Schulunterrichts ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar (Erw. 3 c aa).
- Zulässigkeit des Singens von Liedern mit religiösem Inhalt im allgemeinen Schulunterricht? (Erw. 3 c bb).
- Lehrpersonen, welche die Kinder dazu anhalten, im allgemeinen Schulunterricht täglich ein Gebet zu sprechen, verstossen gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 c cc).
Aargau Obergericht sonstige Kammern Argovie sonstige Kammern Argovia sonstige Kammern Regierungsrat Regierungsrat