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AGVE_2000_137

Aargau · 2000-09-06 · Deutsch AG

Religiöse Neutralität des Unterrichts an staatlichen Schulen. - Inhalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 b). - Das Einüben eines Krippenspiels in der Vorweihnachtszeit und während des allgemeinen Schulunterrichts ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar (Erw. 3 c aa). - Zulässigkeit des Singens von Liedern mit religiösem Inhalt im allgemeinen Schulunterricht? (Erw. 3 c bb). - Lehrpersonen, welche die Kinder dazu anhalten, im allgemeinen Schulunterricht täglich ein Gebet zu sprechen, verstossen gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 c cc).

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Aargau Obergericht sonstige Kammern 06.09.2000 AGVE_2000_137

Religiöse Neutralität des Unterrichts an staatlichen Schulen.

- Inhalt der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 b).

- Das Einüben eines Krippenspiels in der Vorweihnachtszeit und während des allgemeinen Schulunterrichts ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit vereinbar (Erw. 3 c aa).

- Zulässigkeit des Singens von Liedern mit religiösem Inhalt im allgemeinen Schulunterricht? (Erw. 3 c bb).

- Lehrpersonen, welche die Kinder dazu anhalten, im allgemeinen Schulunterricht täglich ein Gebet zu sprechen, verstossen gegen den Grundsatz der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Erw. 3 c cc).

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