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AGVE_2000_135

Aargau · 2000-10-20 · Deutsch AG

Baubewilligungsgebühr. - Ohne klare gesetzliche Grundlage können die Kosten der externen Bauverwaltung für die ordentliche Baugesuchsprüfung nicht auf die Bauherrschaft überwälzt werden.

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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 20.10.2000 AGVE_2000_135 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 20.10.2000 AGVE_2000_135 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 20.10.2000 AGVE_2000_135

Baubewilligungsgebühr.

- Ohne klare gesetzliche Grundlage können die Kosten der externen Bauverwaltung für die ordentliche Baugesuchsprüfung nicht auf die Bauherrschaft überwälzt werden.

Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung