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AGVE_2000_134

Aargau · 2000-03-30 · Deutsch AG

Besitzstandsgarantie (§ 69 Abs. 1 BauG). - Führt der Umbau einer Liegenschaft, die unter Besitzstandschutz steht, zu einer neuen Rechtswidrigkeit, ist eine Bewilligung möglich, wenn aufs Ganze gesehen die Rechtswidrigkeit deutlich abnimmt.

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Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 30.03.2000 AGVE_2000_134 Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 30.03.2000 AGVE_2000_134 Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt 30.03.2000 AGVE_2000_134

Besitzstandsgarantie (§ 69 Abs. 1 BauG).

- Führt der Umbau einer Liegenschaft, die unter Besitzstandschutz steht, zu einer neuen Rechtswidrigkeit, ist eine Bewilligung möglich, wenn aufs Ganze gesehen die Rechtswidrigkeit deutlich abnimmt.

Aargau Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovie Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Argovia Verwaltungsbehörden Department Bau, Verkehr und Umwelt Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung Departement Bau, Verkehr und Umwelt / Rechtsabteilung