Kommunale Nutzungsplanung, akzessorische Normenkontrolle; Voraussetzungen für die vorsorgliche Unterschutzstellung einer Bachaue. - Aufgrund einer akzessorischen Prüfung wird einem rechtskräftigen Nutzungsplan die Gefolgschaft nur dann verweigert, wenn dessen Rechts- und Verfassungswidrigkeit klar zu Tage tritt und der festgestellte Mangel den Rahmen einer blossen relativen Unzweckmässigkeit sprengt (Erw. 3 a). - Prüfung, ob das Kriterium der Überflutungsgefahr die Zuweisung einer Fläche zum Nichtbaugebiet zur Folge hat (Erw. 3 b und c aa-cc). - Lässt sich die Frage nach der Eignung zur Überbauung nicht klar beantworten, ist eine Querverbindung unter den Bauzonenkriterien zulässig und die Eignung einer Fläche als Bauland um so eher zu bejahen, wenn diese weitgehend überbaut und erschlossen ist (Erw. 3 c dd). - Damit eine Landschaft mit vorsorglichen Schutzmassnahmen belegt werden kann, muss sie im kantonalen Richtplan als Objekt von kantonaler Bedeutung ausgewiesen sein (Erw. 4).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 05.04.2000 AGVE_2000_130
Kommunale Nutzungsplanung, akzessorische Normenkontrolle; Voraussetzungen für die vorsorgliche Unterschutzstellung einer Bachaue.
- Aufgrund einer akzessorischen Prüfung wird einem rechtskräftigen Nutzungsplan die Gefolgschaft nur dann verweigert, wenn dessen Rechts- und Verfassungswidrigkeit klar zu Tage tritt und der festgestellte Mangel den Rahmen einer blossen relativen Unzweckmässigkeit sprengt (Erw. 3 a).
- Prüfung, ob das Kriterium der Überflutungsgefahr die Zuweisung einer Fläche zum Nichtbaugebiet zur Folge hat (Erw. 3 b und c aa-cc).
- Lässt sich die Frage nach der Eignung zur Überbauung nicht klar beantworten, ist eine Querverbindung unter den Bauzonenkriterien zulässig und die Eignung einer Fläche als Bauland um so eher zu bejahen, wenn diese weitgehend überbaut und erschlossen ist (Erw. 3 c dd).
- Damit eine Landschaft mit vorsorglichen Schutzmassnahmen belegt werden kann, muss sie im kantonalen Richtplan als Objekt von kantonaler Bedeutung ausgewiesen sein (Erw. 4).
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