Auslegung von Verfügungen. - Ausgangspunkt und Grundlage der Auslegung einer Verfügung bildet deren Wortlaut. Ergänzend zum Wortlaut sind im Rahmen der Auslegung die Begleitumstände und das Verhalten der Behörde vor, während und nach Erlass der Verfügung zu beachten und die Verfügung ist unter Berücksichtigung der Verfassung, des Gesetzes, der öffentlichen Interessen und des Vertrauensgrundsatzes auszulegen (Erw. 2 b aa). - Die für das Vertragsrecht entwickelten Auslegungsmittel und –regeln können für die Feststellung des Verfügungsinhaltes analog herangezogen werden (Erw. 2 b bb).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht sonstige Kammern 23.08.2000 AGVE_2000_124
Auslegung von Verfügungen.
- Ausgangspunkt und Grundlage der Auslegung einer Verfügung bildet deren Wortlaut. Ergänzend zum Wortlaut sind im Rahmen der Auslegung die Begleitumstände und das Verhalten der Behörde vor, während und nach Erlass der Verfügung zu beachten und die Verfügung ist unter Berücksichtigung der Verfassung, des Gesetzes, der öffentlichen Interessen und des Vertrauensgrundsatzes auszulegen (Erw. 2 b aa).
- Die für das Vertragsrecht entwickelten Auslegungsmittel und –regeln können für die Feststellung des Verfügungsinhaltes analog herangezogen werden (Erw. 2 b bb).
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