Entschädigung: Sturmschaden - Konstruktive Mängel eines Gebäudes, die adäquat kausal für die Entstehung eines Schadens während eines Sturms waren, führen zum Ausschluss der Schadendeckung (Erw. 3.4. - 3.4.5.). - Nur wenn der Nachweis gelingt, dass auch eine normkonforme Konstruktion den Wetterereignissen nicht standgehalten hätte, ist der Schaden dennoch von der Gebäudeversicherung zu übernehmen (Erw. 3.4.6. - 3.4.8.).
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 16.09.2008 6-SV.2007.4 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 16.09.2008 6-SV.2007.4 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 16.09.2008 6-SV.2007.4
Entschädigung: Sturmschaden
- Konstruktive Mängel eines Gebäudes, die adäquat kausal für die Entstehung eines Schadens während eines Sturms waren, führen zum Ausschluss der Schadendeckung (Erw. 3.4. - 3.4.5.).
- Nur wenn der Nachweis gelingt, dass auch eine normkonforme Konstruktion den Wetterereignissen nicht standgehalten hätte, ist der Schaden dennoch von der Gebäudeversicherung zu übernehmen (Erw. 3.4.6. - 3.4.8.).
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen