Formelle Enteignung; Einigungsverhandlung / Überweisung unerledigter Einwendungen gegen die Enteignung an sich zum Entscheid an den Regierungsrat (§§ 153 f. BauG) (Bestätigung der Rechtsprechung) Ist eine Enteignung offensichtlich zulässig, würde eine Überweisung an den Regierungsrat einen formalen Leerlauf darstellen. Das Gericht behält sich vor, die Richtigkeit des Eingriffs in diesem Ausnahmefall selbst zu erkennen.
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 11.12.2013 4-EV.2012.14 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 11.12.2013 4-EV.2012.14 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 11.12.2013 4-EV.2012.14
Formelle Enteignung; Einigungsverhandlung / Überweisung unerledigter Einwendungen gegen die Enteignung an sich zum Entscheid an den Regierungsrat (§§ 153 f. BauG) (Bestätigung der Rechtsprechung) Ist eine Enteignung offensichtlich zulässig, würde eine Überweisung an den Regierungsrat einen formalen Leerlauf darstellen. Das Gericht behält sich vor, die Richtigkeit des Eingriffs in diesem Ausnahmefall selbst zu erkennen.
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen