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4-EV.2006.41

Aargau · 2008-06-10 · Deutsch AG

Formelle Enteignung; Kostentragung im Missbrauchsfall (Änderung der Rechtsprechung) - Ein Entschädigungsbegehren ist missbräuchlich, wenn die überwiegende Anzahl der gestellten Anträge offensichtlich ungerechtfertigt oder übersetzt ist (Erw. 6.2.6.1.). - Ist das Entschädigungsbegehren missbräuchlich, gilt nicht das enteignungsrechtliche Kostenprivileg. Die Kosten werden nach der ordentlichen Regelung gemäss VRPG verteilt (Erw. 6.2.6.2.).

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 10.06.2008 4-EV.2006.41 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 10.06.2008 4-EV.2006.41 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 10.06.2008 4-EV.2006.41

Formelle Enteignung; Kostentragung im Missbrauchsfall (Änderung der Rechtsprechung)

- Ein Entschädigungsbegehren ist missbräuchlich, wenn die überwiegende Anzahl der gestellten Anträge offensichtlich ungerechtfertigt oder übersetzt ist (Erw. 6.2.6.1.).

- Ist das Entschädigungsbegehren missbräuchlich, gilt nicht das enteignungsrechtliche Kostenprivileg. Die Kosten werden nach der ordentlichen Regelung gemäss VRPG verteilt (Erw. 6.2.6.2.).

Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen