Materielle Enteignung; vorübergehende Nutzungsbeschränkung - Für eine vorübergehende Nutzungsbeschränkung ist nur dann eine Entschädigung geschuldet, wenn eine bessere Nutzung über lange Zeit zurückgestellt werden muss. Dies ist anhand der konkreten Umstände zu prüfen.
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.11.2006 4-EV.2003.50010 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.11.2006 4-EV.2003.50010 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 22.11.2006 4-EV.2003.50010
Materielle Enteignung; vorübergehende Nutzungsbeschränkung
- Für eine vorübergehende Nutzungsbeschränkung ist nur dann eine Entschädigung geschuldet, wenn eine bessere Nutzung über lange Zeit zurückgestellt werden muss. Dies ist anhand der konkreten Umstände zu prüfen.
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen