Anschlussgebühren; Gebäudegrundfläche - Bei weit ausladenden, abgestützten Vordächern gilt als Gebäudegrundfläche die überdachte Fläche bis zu den Stützpfosten (Erw. 4.2.1. - 4.2.3.)
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 12.12.2006 4-EB.2004.50061 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 12.12.2006 4-EB.2004.50061 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 12.12.2006 4-EB.2004.50061
Anschlussgebühren; Gebäudegrundfläche
- Bei weit ausladenden, abgestützten Vordächern gilt als Gebäudegrundfläche die überdachte Fläche bis zu den Stützpfosten (Erw. 4.2.1. - 4.2.3.)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen