Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG - Grundsätzlich kann auch eine Fläche in der Zone für öffentliche Bauten mit Beiträgen belastet werden (Erw. 5.3.1. – 5.3.4.3.) - Ist ein Sondervorteil bei Geltung der objektiven Methode zumindest kurzfristig nicht realisierbar, sollen Zahlungserleichterungen (z.B. Stundung) gewährt werden (Erw. 5.4.1. – 5.4.3.)
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Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 06.12.2006 4-EB.2003.50024 Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 06.12.2006 4-EB.2003.50024 Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen 06.12.2006 4-EB.2003.50024
Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG
- Grundsätzlich kann auch eine Fläche in der Zone für öffentliche Bauten mit Beiträgen belastet werden (Erw. 5.3.1. – 5.3.4.3.)
- Ist ein Sondervorteil bei Geltung der objektiven Methode zumindest kurzfristig nicht realisierbar, sollen Zahlungserleichterungen (z.B. Stundung) gewährt werden (Erw. 5.4.1. – 5.4.3.)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovie Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Argovia Spezialverwaltungsgericht Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen Spezialverwaltungsgericht / Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen