Ermessensveranlagung; pflichtgemässes Ermessen (§ 191 Abs. 3 StG, § 193 Abs. 3 StG) Die erhöhten Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Er-messensveranlagung gelten nur, wenn die Ermessensausübung durch die Steuerkommission pflichtgemäss war. - Die Ermessensveranlagung durch die Steuerkommission ist nicht pflichtgemäss, wenn bei einer neu ausgebildeten Fitness-Instruktorin für die ersten zehn Monate ihrer Tätigkeit ein Gewinn von CHF 200'000 festgesetzt wird.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 23.04.2015 3-RV.2014.82
Ermessensveranlagung; pflichtgemässes Ermessen (§ 191 Abs. 3 StG, § 193 Abs. 3 StG) Die erhöhten Anforderungen an eine Einsprache gegen eine Er-messensveranlagung gelten nur, wenn die Ermessensausübung durch die Steuerkommission pflichtgemäss war.
- Die Ermessensveranlagung durch die Steuerkommission ist nicht pflichtgemäss, wenn bei einer neu ausgebildeten Fitness-Instruktorin für die ersten zehn Monate ihrer Tätigkeit ein Gewinn von CHF 200'000 festgesetzt wird.
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