Gewinnungskosten bei selbständiger Erwerbstätigkeit; passive Rechnungsabgrenzung (§ 36 Abs. 1 StG) Wenn im Jahr 2010 eine Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks nach der Kiesabbauung bis in das Jahr 2027 bezahlt wird, kann die Entschädigung (bei einer Liegenschaft des Geschäftsvermögens) auf 18 Jahre aufgeteilt werden. Hierfür ist eine passive Rechnungsabgrenzung zu bilden.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 26.02.2015 3-RV.2014.118
Gewinnungskosten bei selbständiger Erwerbstätigkeit; passive Rechnungsabgrenzung (§ 36 Abs. 1 StG) Wenn im Jahr 2010 eine Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks nach der Kiesabbauung bis in das Jahr 2027 bezahlt wird, kann die Entschädigung (bei einer Liegenschaft des Geschäftsvermögens) auf 18 Jahre aufgeteilt werden. Hierfür ist eine passive Rechnungsabgrenzung zu bilden.
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