Berufskosten, Abzug der schweizerischen Wohnungskosten durch Expatriates (Art. 2 Abs. 2 lit. b ExpaV) Der Abzug der schweizerischen Wohnungskosten durch einen Expatriate setzt voraus, dass die Beibehaltung einer ständigen Wohnung im Ausland dem Expatriate doppelte Wohnungskosten verursacht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Wohnung im Ausland vermietet wird.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 20.09.2012 3-RV.2012.63
Berufskosten, Abzug der schweizerischen Wohnungskosten durch Expatriates (Art. 2 Abs. 2 lit. b ExpaV) Der Abzug der schweizerischen Wohnungskosten durch einen Expatriate setzt voraus, dass die Beibehaltung einer ständigen Wohnung im Ausland dem Expatriate doppelte Wohnungskosten verursacht. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Wohnung im Ausland vermietet wird.
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