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3-RV.2012.120

Aargau · 2013-01-24 · Deutsch AG

Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG) Mangels eines "ausgeübten Berufs" liegt keine Weiterbildung vor, wenn zwischen Erstausbildung und (Vollzeit-)Fachhochschulstudium kein Berufseinstieg vollzogen wurde. Im Verhältnis zu Einkommen aus Vermögenserträgen handelt es sich nicht um Gewinnungskosten. Das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist deshalb nicht verletzt.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 24.01.2013 3-RV.2012.120

Weiterbildungskosten (§ 35 Abs. 1 lit. e StG) Mangels eines "ausgeübten Berufs" liegt keine Weiterbildung vor, wenn zwischen Erstausbildung und (Vollzeit-)Fachhochschulstudium kein Berufseinstieg vollzogen wurde. Im Verhältnis zu Einkommen aus Vermögenserträgen handelt es sich nicht um Gewinnungskosten. Das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist deshalb nicht verletzt.

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