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3-RV.2007.106

Aargau · 2008-05-22 · Deutsch AG

Kapitalzahlung nach Unfall (§ 32 lit. b StG; § 33 lit. g StG). - Der Ersatz des Haushaltsschadens ist einkommenssteuerfrei, Gleiches gilt für die Zahlung einer Genugtuungssumme. Nur darüber hinausgehende Zahlungen einer Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bilden als Erwerbsausfall steuerbares Einkommen.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 22.05.2008 3-RV.2007.106

Kapitalzahlung nach Unfall (§ 32 lit. b StG; § 33 lit. g StG).

- Der Ersatz des Haushaltsschadens ist einkommenssteuerfrei, Gleiches gilt für die Zahlung einer Genugtuungssumme. Nur darüber hinausgehende Zahlungen einer Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bilden als Erwerbsausfall steuerbares Einkommen.

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