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3-RV.2006.14

Aargau · 2007-01-24 · Deutsch AG

Schenkungssteuer; Errichtung einer Familienstiftung (§ 142 Abs. 1 StG, § 147 Abs. 3 StG). - Die Widmung eines Vermögens zur Errichtung einer Familienstiftung unterliegt grundsätzlich der Schenkungssteuer. Vorliegend schenkungssteuerfrei, weil die Kinder des Stiftungsgründers und deren Nachkommen die einzigen Destinatäre der Familienstiftung sind.

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Aargau Spezialverwaltungsgericht Steuern 24.01.2007 3-RV.2006.14

Schenkungssteuer; Errichtung einer Familienstiftung (§ 142 Abs. 1 StG, § 147 Abs. 3 StG).

- Die Widmung eines Vermögens zur Errichtung einer Familienstiftung unterliegt grundsätzlich der Schenkungssteuer. Vorliegend schenkungssteuerfrei, weil die Kinder des Stiftungsgründers und deren Nachkommen die einzigen Destinatäre der Familienstiftung sind.

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