Lehrpersonen nach GAL. Klage auf Löschung eines Eintrages in den Personalakten - Gilt die Untersuchungsmaxime, hat das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären, d.h. unabhängig von den Tatsachenbehauptungen und deren Substantiierung durch die Parteien (Erw. II/2). - Die Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes sind Vertragsinhalt des Anstellungsverhältnisses (Erw. II/3).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.10.2012 2-KL.2012.4
Lehrpersonen nach GAL. Klage auf Löschung eines Eintrages in den Personalakten
- Gilt die Untersuchungsmaxime, hat das Gericht den Sachverhalt von Amtes wegen abzuklären, d.h. unabhängig von den Tatsachenbehauptungen und deren Substantiierung durch die Parteien (Erw. II/2).
- Die Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes sind Vertragsinhalt des Anstellungsverhältnisses (Erw. II/3).
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