opencaselaw.ch

2-KL.2010.10

Aargau · 2011-06-14 · Deutsch AG

Kommunales Dienstverhältnis. Rechtliches Gehör. - Der Anspruch, vor einer Kündigung angehört zu werden, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen; im öffentlichen Dienstrecht kann auch eine relativ informelle Äusserungsmöglichkeit genügen; das rechtliche Gehör darf jedoch nicht nur pro forma gewährt werden (Erw. II/2.2 und 2.3). - Selbst wenn die vorgängige Anhörung den Anforderungen des rechtlichen Gehörs nicht genügt hätte, hätte dies in concreto nicht die Nichtigkeit der Kündigung bewirkt (Erw. II/2.4).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 14.06.2011 2-KL.2010.10

Kommunales Dienstverhältnis. Rechtliches Gehör.

- Der Anspruch, vor einer Kündigung angehört zu werden, ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen; im öffentlichen Dienstrecht kann auch eine relativ informelle Äusserungsmöglichkeit genügen; das rechtliche Gehör darf jedoch nicht nur pro forma gewährt werden (Erw. II/2.2 und 2.3).

- Selbst wenn die vorgängige Anhörung den Anforderungen des rechtlichen Gehörs nicht genügt hätte, hätte dies in concreto nicht die Nichtigkeit der Kündigung bewirkt (Erw. II/2.4).

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 1. Kammer