Lehrperson/Schulleiter an einer Volksschule. Kündigung. - Ein tief gespaltenes Vertrauensverhältnis zwischen grossen Teilen der Elternschaft und einer Lehrperson rechtfertigt eine Kündigung. Dies gilt unabhängig davon, dass sich der Vorwurf einer sexuellen Verfehlung, welcher die Polemik auslöste, nie erhärten liess.
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 28.04.2008 2-KL.2007.1
Lehrperson/Schulleiter an einer Volksschule. Kündigung.
- Ein tief gespaltenes Vertrauensverhältnis zwischen grossen Teilen der Elternschaft und einer Lehrperson rechtfertigt eine Kündigung. Dies gilt unabhängig davon, dass sich der Vorwurf einer sexuellen Verfehlung, welcher die Polemik auslöste, nie erhärten liess.
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