Leistung von Überstunden. - Überstunden setzen nicht zwingend eine vorgängige Anordnung durch den Vorgesetzten voraus (Erw. 2). - Unterschiede zwischen Überstunden und "Gleitzeit-Überhang" (Erw. 3). - Ausdrückliche und stillschweigende Anerkennung von Überstunden, welche ohne vorgängige Anordnung geleistet wurden (Erw. 4).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 17.12.2007 2-KL.2006.9
Leistung von Überstunden.
- Überstunden setzen nicht zwingend eine vorgängige Anordnung durch den Vorgesetzten voraus (Erw. 2).
- Unterschiede zwischen Überstunden und "Gleitzeit-Überhang" (Erw. 3).
- Ausdrückliche und stillschweigende Anerkennung von Überstunden, welche ohne vorgängige Anordnung geleistet wurden (Erw. 4).
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