Auflösung Anstellungsverhältnis, Primarlehrperson. - Abgrenzung zwischen mangelnder Eignung einerseits und Mängeln in der Leistung andererseits (Erw. II/3.2). - Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für eine Kündigung aufgrund mangelnder Eignung nicht erfüllt (Erw II/3.3).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 30.04.2007 2-KL.2006.6
Auflösung Anstellungsverhältnis, Primarlehrperson.
- Abgrenzung zwischen mangelnder Eignung einerseits und Mängeln in der Leistung andererseits (Erw. II/3.2).
- Im vorliegenden Fall sind die Voraussetzungen für eine Kündigung aufgrund mangelnder Eignung nicht erfüllt (Erw II/3.3).
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