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2-BE.2006.24

Aargau · 2007-05-25 · Deutsch AG

Kommunales Dienstverhältnis, Rückerstattung von Aus- und Weiterbildungskosten. - Selbst wenn im massgebenden Dienst- und Besoldungsreglement eine entsprechende Regelung fehlt, entfällt eine allfällige Rückzahlungspflicht, wenn die Anstellungsbehörde grundlos gekündigt oder wenn sie selber den Grund für die Kündigung gesetzt hat (Erw. II/1 und 2).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 25.05.2007 2-BE.2006.24

Kommunales Dienstverhältnis, Rückerstattung von Aus- und Weiterbildungskosten.

- Selbst wenn im massgebenden Dienst- und Besoldungsreglement eine entsprechende Regelung fehlt, entfällt eine allfällige Rückzahlungspflicht, wenn die Anstellungsbehörde grundlos gekündigt oder wenn sie selber den Grund für die Kündigung gesetzt hat (Erw. II/1 und 2).

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