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2-BE.2006.20

Aargau · 2007-03-05 · Deutsch AG

Kommunales Dienstverhältnis. Angestellter der Gemeindepolizei. - Der Betroffene war nicht verpflichtet, im Rahmen der Bewerbung auf die bestehende Überschuldung hinzuweisen. Die offenen Verlustscheine und Betreibungen lassen nicht auf eine mangelnde Eignung im Sinne des Personalreglements schliessen (Erw. II/2). - Im Falle einer Kündigungsabsicht hat die Anstellungsbehörde grundsätzlich in den letzten Tagen der Bewährungszeit bzw. unmittelbar danach zu reagieren (Erw. II/3.1 und 3.2).

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 05.03.2007 2-BE.2006.20

Kommunales Dienstverhältnis. Angestellter der Gemeindepolizei.

- Der Betroffene war nicht verpflichtet, im Rahmen der Bewerbung auf die bestehende Überschuldung hinzuweisen. Die offenen Verlustscheine und Betreibungen lassen nicht auf eine mangelnde Eignung im Sinne des Personalreglements schliessen (Erw. II/2).

- Im Falle einer Kündigungsabsicht hat die Anstellungsbehörde grundsätzlich in den letzten Tagen der Bewährungszeit bzw. unmittelbar danach zu reagieren (Erw. II/3.1 und 3.2).

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