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2-BE.2005.50012

Aargau · 2006-03-02 · Deutsch AG

Kommunales Dienstverhältnis. Begehren um Entschädigung wegen unrechtmässiger Kündigung - Durch Auslegung ergibt sich, dass in concreto von einer vertraglichen Anstellung auszugehen ist (Erw. 2). Entsprechend stellt die Kündigung keine Verfügung, sondern eine vertragliche Erklärung dar. Das Begehren um Zusprechung einer Entschädigung aufgrund einer unrechtmässigen Kündigung ist folglich im Klageverfahren zu beurteilen (Erw. 3). - Es besteht im vorliegenden Fall keine gesetzliche Bestimmung, welche abweichend von § 78a VRPG die Geltendmachung der Entschädigungsforderung innert bestimmter Frist vorschreiben würde; eine analoge Anwendung von § 37 PersG ist ausgeschlossen (Erw.4).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 02.03.2006 2-BE.2005.50012

Kommunales Dienstverhältnis. Begehren um Entschädigung wegen unrechtmässiger Kündigung

- Durch Auslegung ergibt sich, dass in concreto von einer vertraglichen Anstellung auszugehen ist (Erw. 2). Entsprechend stellt die Kündigung keine Verfügung, sondern eine vertragliche Erklärung dar. Das Begehren um Zusprechung einer Entschädigung aufgrund einer unrechtmässigen Kündigung ist folglich im Klageverfahren zu beurteilen (Erw. 3).

- Es besteht im vorliegenden Fall keine gesetzliche Bestimmung, welche abweichend von § 78a VRPG die Geltendmachung der Entschädigungsforderung innert bestimmter Frist vorschreiben würde; eine analoge Anwendung von § 37 PersG ist ausgeschlossen (Erw.4).

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