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1-HA.2011.75

Aargau · 2011-05-03 · Deutsch AG

Ausschaffungshaft; Haftbedingungen Kann in einem Ausschaffungsgefängnis nicht sichergestellt werden, dass Nichtraucher getrennt von Rauchern untergebracht sind, ist der betroffene Nichtraucher auf Wunsch in ein anderes Ausschaffungsgefängnis zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen (E. II./4.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 03.05.2011 1-HA.2011.75

Ausschaffungshaft; Haftbedingungen Kann in einem Ausschaffungsgefängnis nicht sichergestellt werden, dass Nichtraucher getrennt von Rauchern untergebracht sind, ist der betroffene Nichtraucher auf Wunsch in ein anderes Ausschaffungsgefängnis zu verlegen oder aus der Haft zu entlassen (E. II./4.).

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