Ausschaffungshaft; Verlängerung der Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren. Bei Anzeige des Untertauchens und Stellen eines Gesuchs um Erstreckung der Überstellungsfrist bedarf es keiner expliziten Zustimmung des Zielstaates zur Fristverlängerung (E. II./2.3.).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 31.05.2010 1-HA.2010.60
Ausschaffungshaft; Verlängerung der Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren. Bei Anzeige des Untertauchens und Stellen eines Gesuchs um Erstreckung der Überstellungsfrist bedarf es keiner expliziten Zustimmung des Zielstaates zur Fristverlängerung (E. II./2.3.).
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