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1-HA.2007.9

Aargau · 2007-02-09 · Deutsch AG

Ausschaffungshaft; Eröffnung des Wegweisungsentscheides Ein Wegweisungsentscheid gilt als gehörig eröffnet, wenn er in der Amtssprache des Kantons Aargau verfasst und ausgehändigt wurde. Wenn ein Betroffener den Inhalt eines Schreibens nicht versteht, muss er dies kundtun, damit eine Übersetzung arrangiert werden kann (Erw. II./2.3.).

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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 09.02.2007 1-HA.2007.9

Ausschaffungshaft; Eröffnung des Wegweisungsentscheides Ein Wegweisungsentscheid gilt als gehörig eröffnet, wenn er in der Amtssprache des Kantons Aargau verfasst und ausgehändigt wurde. Wenn ein Betroffener den Inhalt eines Schreibens nicht versteht, muss er dies kundtun, damit eine Übersetzung arrangiert werden kann (Erw. II./2.3.).

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