Ausschaffungshaft; Haftgrund Eine beantragte Ausschaffungshaft ist zu bestätigen, wenn ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt, der Betroffene die Schweiz nicht in der angesetzten Frist verlassen hat und die Behörde die Reisepapiere für diesen beschaffen musste (Erw. II./3.2.).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 04.12.2007 1-HA.2007.135
Ausschaffungshaft; Haftgrund Eine beantragte Ausschaffungshaft ist zu bestätigen, wenn ein vollstreckbarer Entscheid vorliegt, der Betroffene die Schweiz nicht in der angesetzten Frist verlassen hat und die Behörde die Reisepapiere für diesen beschaffen musste (Erw. II./3.2.).
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