Ausschaffungshaft; Vollzug der Ausschaffung in gewünschten Staat Will ein Betroffener gestützt auf Art. 14 Abs. 2 ANAG in das Land seiner Wahl ausgeschafft werden, hat er den Nachweis zu erbringen, dass er legal in dieses Land einreisen kann (Erw. II./2.3.).
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Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 03.02.2006 1-HA.2006.10
Ausschaffungshaft; Vollzug der Ausschaffung in gewünschten Staat Will ein Betroffener gestützt auf Art. 14 Abs. 2 ANAG in das Land seiner Wahl ausgeschafft werden, hat er den Nachweis zu erbringen, dass er legal in dieses Land einreisen kann (Erw. II./2.3.).
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