Eingrenzung; Verhältnismässigkeit Erweiterung des Anwendungsbereichs von Ein- und Ausgrenzung (Erw. II./3.3.). Die Eingrenzung eines Betroffenen auf den Bezirk Rheinfelden, weil dieser nicht aus der Schweiz ausgereist ist, obwohl er seit Jahren dazu verpflichtet gewesen wäre, ist i.c. verhältnismässig (Erw. II./4.).
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht 24.09.2007 1-GB.2007.1
Eingrenzung; Verhältnismässigkeit Erweiterung des Anwendungsbereichs von Ein- und Ausgrenzung (Erw. II./3.3.). Die Eingrenzung eines Betroffenen auf den Bezirk Rheinfelden, weil dieser nicht aus der Schweiz ausgereist ist, obwohl er seit Jahren dazu verpflichtet gewesen wäre, ist i.c. verhältnismässig (Erw. II./4.).
Aargau Obergericht Verwaltungsgericht Argovie Verwaltungsgericht Argovia Verwaltungsgericht Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer